Einspruch, Euer YouTube!
Alles richtig gemacht - und dann das...
Lizenzfreie Musik
Soll ein Video veröffentlich werden und es enthält Musik, ist einiges zu beachten. Zunächst muss eine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers eingeholt werden. Des Weiteren fallen in der Regel Nutzungsgebühren an. Wer sich diesem Prozedere nicht stellen möchte und gleichzeitig Kosten sparen will, kann lizenzfreie Produktionsmusik nutzen. Sie wird speziell für diesen Einsatzzweck komponiert.
Auch eyecatcher nutzt oft diese sogenannte "Royalty Free Music" ("GEMA-frei") für seine Videos. Die Auswahl ist groß, denn es gibt zahlreiche Anbieter, und die Qualität ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Der Vorteil liegt auf der Hand: Die Musik wird einmal „gekauft“ und kann dann zeitlich und örtlich unbegrenzt in den eigenen Videos verwendet werden.
YouTube und die ContentID
Oftmals werden jedoch, gerade von Privatpersonen, Videos veröffentlicht, die lizenzpflichtige Musik enthalten. Um diese Videos aufzuspüren, verwendet YouTube ein bestimmtes System, die ContentID: Hochgeladene Videos werden automatisch geprüft und mit Dateien aus einer Musik-Datenbank verglichen. Identifizierte Videos können „zur Strafe“ mit Werbung ausgestattet, stumm geschaltet oder gar komplett gesperrt werden.
Doch das System funktioniert nicht einwandfrei. Das kann die unterschiedlichsten Gründe haben. Einerseits, weil im Produktionsmusik-Bereich der gleiche Titel von mehreren Anbietern unter verschiedenen Namen verbreitet wird, andererseits, weil Personen Rechte einfordern, die sie nicht besitzen. Sie setzen dann auf die Angst der Beschuldigten und darauf, dass diese lieber die "Straf-Werbung" erdulden statt Widerspruch einzulegen.
Whitepaper zum kostenlosen Download
Aber genau das sollte man tun, sofern man die Rechte tatsächlich erworben hat. Leider ist das Verfahren auf den ersten Blick etwas kompliziert. eyecatcher stellt deshalb eine Anleitung bereit, die man hier als kostenloses „Whitepaper“ herunterladen kann:
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